Voraussetzungen für einen fairen Credit
Schön, dass Sie sich für einen fairen Credit interessieren.
Damit der faire Credit Ihre Kreditanfrage verarbeiten und Ihnen ein Kreditangebot unterbreiten kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.
Wohnsitz in Österreich
Sie sind unter einem festen Wohnsitz in Österreich gemeldet.
Regelmäßige Einkünfte
Sie können ein regelmäßiges Einkommen nachweisen.
<strong>Volljährig</strong>
Sie sind mindestes 18 Jahre alt und damit voll geschäftsfähig.
Gültiger Ausweis
Sie besitzen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Bankkonto in Österreich
Sie besitzen ein Konto bei einer Bank in Österreich.
Ausreichende Bonität
Die Prüfung Ihrer Kreditwürdigkeit fällt positiv aus.
Darüber hinaus ist es notwendig, dass Sie während Ihrer Kreditanfrage in die Datenübermittlung zwischen dem fairen Credit und bestimmten Auskunfteien einwilligen. Nur dann ist es möglich, Ihre Bonität (= Kreditwürdigkeit) zu überprüfen. Die Auskunfteien, mit denen der faire Credit zusammenarbeitet, sind:
- KSV 1870
- CRIF GmbH
Häufige Fragen zu den Voraussetzungen für einen fairen Credit
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Welche Einkünfte zählen als regelmäßiges Einkommen?
Für einen Kredit vom fairen Credit ist es notwendig, dass Sie Ihre regelmäßigen Einkünfte aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit beziehen. Dabei kann es sich neben dem Arbeitslohn, also dem Gehalt eines Arbeitnehmers, auch um die Pension oder Mieteinnahmen handeln.
Zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zählen unter anderem:
- Gehalt oder Lohn oder Pension
- Mieteinnahmen
- Wiederkehrende Zinszahlungen
- Witwen- und Waisengelder
- Gratifikationen (= außerordentliche, finanzielle Zuwendungen für Arbeitnehmer zum regulären Gehalt)
- Tantiemen (= Gewinnbeteiligungen an Unternehmen)
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Wie kann ich meine Einkünfte nachweisen?
Da beim fairen Credit die Kreditanfrage komplett online erfolgt, sind natürlich auch alle Nachweise in digitaler Form erlaubt.
Insbesondere beim Nachweis Ihrer Einkünfte ist der sogenannte digitale Kontoblick die für Sie einfachste und schnellste Möglichkeit. Einzahlungen, also auch Ihre Einkünfte, werden dabei automatisiert erkannt und zugeordnet. Ein weiterer Einkommensnachweis ist dann nicht mehr nötig.
Alternativ können Sie aber auch Ihre Lohnabrechnung, die Sie in der Regel monatlich von Ihrem Arbeitgeber erhalten, als digitales Dokument hochladen. Sollten Sie sich bereits im Ruhestand befinden, reichen Sie bitte als Nachweis Ihren Pensionsbescheid ein.