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Kredit nach Scheidung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bei Krediten zählt, wer unterschrieben hat. Diese Person ist und bleibt zahlungspflichtig gegenüber der Bank – auch nach einer Scheidung.
  • Kreditnehmer können den Kredit umschulden, ihn vorzeitig ablösen oder einen neuen Kreditnehmer in den Vertrag aufnehmen.
  • Bei Immobilienkrediten haben Kreditnehmer weitere Möglichkeiten wie die Vermietung, eine Übertragung an die Kinder oder eine Teilungserklärung.

Wenn sich Ehepartner trennen, müssen auch laufende Verbindlichkeiten wie Kredite geklärt werden. Hierbei gilt: Wer unterschrieben hat, der zahlt. Sind beide Partner Kreditnehmer, haften beide weiterhin dafür, dass die Raten pünktlich gezahlt werden. Mögliche Auswege sind die Umschuldung, eine neue Bürgschaft oder die Ablöse des Kredits.

Kredit nach Scheidung: Lösungen im Überblick

Eine Trennung oder Scheidung kann emotional sehr belastend sein. Neben Gefühlen der Unsicherheit und des Verlusts müssen auch wichtige finanzielle Fragen geklärt werden, um die Zukunft neu zu gestalten. Kompliziert wird es, wenn gemeinsame Kredite bestehen. 

Daher ist es wichtig, frühzeitig klare Regeln aufzustellen. So wird eine finanzielle Stabilität gesichert und mögliche Konflikte vermieden.

Scheidung und Kredit: Wer zahlt? 

Nach einer Trennung oder Scheidung stellt sich die Frage, wer die Kreditschulden zahlen muss. In der Regel die Person, die den Kreditvertrag unterschrieben hat. Hierfür gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten.

Szenario 1: Alleiniger Kreditnehmer 
Hat nur einer den Kredit abgeschlossen, muss dieser nach der Scheidung weiter zahlen. Das gilt auch für Kredite, die vor der Ehe aufgenommen wurden.

Szenario 2: Gemeinsamer Kredit
Haben beide Ehepartner den Kreditvertrag unterzeichnet, haften sie zusammen. Das gilt auch während der Trennung und nach der Scheidung. Bei einem Immobilienkredit ist es so: Kann einer nicht mehr zahlen, haften beide. Das gilt auch, wenn ein Partner bereits aus dem gemeinsamen Haus oder der Wohnung ausgezogen ist. Die Bank kann von jedem der Ehepartner die volle Zahlung der Raten verlangen. Einer Aufteilung der Kreditraten auf beide Ex-Partner muss sie nicht zustimmen.

Szenario 3: Ein Partner ist Kreditnehmer, der andere Partner bürgt
Wenn einer der Ehepartner für den Kreditvertrag eine Bürgschaft übernommen hat, so gilt diese auch über die Trennung oder Scheidung hinaus. Kann also der Ex-Partner (der den Kredit unterzeichnet hat) die Raten nicht zurückzahlen, muss der Ehepartner, der gebürgt hat, zahlen.

Kreditschulden nach Scheidung: So geht es weiter

Wenn beide Ehepartner Kreditnehmer sind, haben sie verschiedene Möglichkeiten, mit den laufenden Zahlungen umzugehen:

  • Schuldhaftentlassung: Einer der Partner kann aus dem Kreditvertrag auszutreten. Die Bank muss diesem Schritt zustimmen. Vor allem prüft die Bank dabei, ob der verbleibende Kreditnehmer eine ausreichende Bonität hat.
  • Umschuldung: Ein Partner nimmt einen neuen Kredit auf und löst damit den anderen Partner aus beziehungsweise den gemeinsamen Kredit ab. Eventuell fordert die Bank für die Ablöse eine Vorfälligkeitsentschädigung. Für den neuen Kredit benötigt der Kreditnehmer ebenfalls eine ausreichende Bonität.
  • Verkauf des Gegenstandes: Eine Lösung ist, das Haus oder Auto, das mit dem Kredit bezahlt wurde, zu verkaufen und damit den Kredit abzulösen. Sofern Schulden verbleiben, werden sie zwischen den Partnern aufgeteilt.
  • Schuldnerwechsel: Für den Ehepartner, der aus dem Vertrag austritt, kann eine andere Person eintreten. Ihre Kreditwürdigkeit wird von der Bank vorab geprüft, um sicherzugehen, dass die Restschuld bezahlt werden kann.
  • Bürgschaft: Eine dritte Person kann als Bürge in den Kreditvertrag eintreten, sofern sie eine ausreichende Bonität hat. Der Ex-Partner kann dann aus dem Vertrag austreten.

In allen Fällen zeigt sich: Die Bank muss dem gewählten Vorgehen zustimmen. Dazu verpflichtet ist sie nicht. Deshalb empfiehlt sich ein frühzeitiges Gespräch mit dem jeweiligen Kreditinstitut. Sie möchte auch für alle Beteiligten die beste Lösung finden.

Gut zu wissen

Bürgschaft rückgängig machen: Geht das?

Ist eine Person bereits Bürge für den Kreditvertrag des Ex-Partners, so kann diese Bürgschaft nur in Absprache mit dem Kreditnehmer und der Bank rückgängig gemacht werden.

Sonderfälle bei Krediten im Scheidungsrecht

Sogenannte eheprägende Schulden können auf beide Ehepartner verteilt werden, auch wenn nur einer den Kreditvertrag unterschrieben hat. 

Das gilt, wenn der Kredit für Dinge des täglichen Lebens genutzt wurde. Zum Beispiel für eine neue Küche oder die neuen Möbel. Beide haben sie genutzt. Deshalb zahlen beide die Schulden zurück.

Wichtig

Rechtliche Beratung ist empfehlenswert

Eine Scheidung ist eine komplexe Angelegenheit und insbesondere die Finanzen können zu Konflikten führen. Eine rechtliche Beratung ist daher empfehlenswert, um frühzeitig eventuelle Streitpunkte zu klären. 

Ebenso kann eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung zukünftige Streitigkeiten vermeiden. Diese Vereinbarung sollte genau regeln, wie Sie mit gemeinsamen Schulden und Krediten verfahren wollen.

Scheidung und Hauskredit: Welche Möglichkeiten gibt es?

Wenn im Laufe einer Ehe eine Immobilie erworben oder gebaut wurde, wurde auch oftmals ein Kredit aufgenommen. 

Bei einer Trennung zieht einer der Partner aus – was geschieht dann mit dem Haus oder der Eigentumswohnung? Auch hier sind mehrere Szenarien möglich:

Szenario 1: Anteil des Partners aufkaufen

Ein Partner kauft den Anteil des anderen Partners am Haus. Um den Kaufpreis zu ermitteln, bewertet ein Gutachter die Immobilie. Dann wird die bestehende Restschuld des laufenden Kredits abgezogen. 

Der kaufende Partner muss den Kreditvertrag bei der Bank umschreiben und die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch ändern lassen. Steigt der Ex-Partner aus dem bestehenden Kreditvertrag aus, wird oftmals eine neue Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen.

Szenario 2: Die Immobilie vermieten

Wenn beide Ehepartner die Immobilie behalten, aber nicht mehr darin wohnen möchten, können sie das Haus oder die Wohnung vermieten. 

Mit den Mieteinnahmen bezahlen sie den laufenden Kredit ab. In diesem Szenario sollten beide Parteien einvernehmlich miteinander umgehen und Verantwortlichkeiten vorab klären, beispielsweise für Mietverträge oder notwendige Reparaturen.

Szenario 3: Das Haus aufteilen

Sofern die Immobilie in zwei baulich unabhängige Wohneinheiten aufgeteilt werden kann, ist dieses Szenario ebenfalls denkbar. Beide Partner müssen zustimmen, ebenso ist eine notariell beglaubigte Teilungserklärung notwendig. 

Die Partner können dann in ihrer jeweiligen Hälfte wohnen bleiben oder diese vermieten.

Szenario 4: Auf gemeinsame Kinder übertragen

Die Ex-Partner können ihren Anteil oder die komplette Immobilie auf ihre Kinder übertragen. Das beinhaltet alle Rechte und Pflichten: Die erwachsenen Kinder müssen dann auch die Schulden bei der Bank begleichen. 

Für sie gelten dieselben Voraussetzungen wie für die ursprünglichen Kreditnehmer, unter anderem ein Mindestalter von 18 Jahren, ein fester Wohnsitz in Österreich, ein regelmäßiges Einkommen und eine ausreichende Bonität.

Szenario 5: Die Immobilie verkaufen

Wenn keiner der Ehepartner mehr in der Immobilie wohnen möchte, können sie das Haus oder die Wohnung verkaufen. Aus dem Erlös begleichen sie die Restschuld bei der Bank. Eventuell fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an: eine Gebühr für die Zinsen, die der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung entgehen. 

Sofern die Bank zustimmt, kann der Käufer in den bestehenden Kreditvertrag eintreten. Seine Bonität muss ebenfalls ausreichend sein, um die Restschuld zu begleichen.

Szenario 6: Teilungsversteigerung

Dieses Vorgehen ist der letztmögliche Schritt, wenn sich beide Parteien nicht einigen können. Jede im Grundbuch eingetragene Person kann eine Teilungsversteigerung fordern. Dabei wird die Immobilie öffentlich versteigert. 

Nach Abzug aller Kosten erhalten die Ehepartner anteilig einen Erlös. Der große Nachteil: Die Immobilien werden oftmals weit unter Marktwert verkauft. Die finanziellen Einbußen können sehr hoch sein.

Wichtig

Gemeinsames Girokonto nach Trennung kündigen

Wenn Sie und Ihr Ehepartner ein gemeinsames Girokonto mit Dispokredit haben, sollten Sie es kündigen, sobald Sie sich trennen. Wird der Dispo bis zur Grenze oder darüber hinaus vom Ex-Partner ausgeschöpft, müssen auch Sie die Schulden begleichen. Hat Ihr Ex-Partner eine Vollmacht für Ihr Konto, sollten Sie diese bei Ihrer Bank widerrufen. So schützen Sie Ihre Finanzen.

Vorteile einer Kreditumschuldung bei Scheidung

Bei einer Umschuldung nimmt einer der Ex-Partner oder beide unabhängig voneinander einen neuen Kredit auf. So können sie den alten Kredit ablösen und die Restschuld mit dem neuen Darlehen schrittweise abzahlen. 

Hat ein Kredit einen festen Zinssatz für eine bestimmte Zeit, zum Beispiel zehn Jahre, kann die Bank eine Entschädigung verlangen, wenn er vorzeitig zurückgezahlt wird: die Vorfälligkeitsentschädigung. Hier lohnt ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen des alten Darlehens.
Im Idealfall profitieren die Kreditnehmer bei den neuen Verträgen von besseren Konditionen in Bezug auf Laufzeit, Zinssatz und die Höhe der monatlichen Kreditrate.

Gut zu wissen

Unverbindlich einen Umschuldungskredit beim fairen Credit anfragen

Beim fairen Credit können Sie rund um die Uhr eine unverbindliche Anfrage für einen Umschuldungskredit stellen. Nutzen Sie den Kreditrechner, um die gewünschte Kredithöhe und Laufzeit festzulegen. 

Nach Eingabe einiger persönlicher Daten erhalten Sie in wenigen Minuten eine Entscheidung, ob und in welcher Höhe Sie einen Kredit erhalten können.

TÜV Austria zertifiziert

Die Beratungsqualität beim fairen Credit wurde nach dem TÜV-AUSTRIA-Standard „Service- und Beratungsqualität“ zertifiziert. Bestätigt wird ein hohes Maß an Kundenfreundlichkeit sowie eine objektive und nachvollziehbare Kreditentscheidung.

Kredit und Unterhalt: Das sollten Sie wissen

Ist ein Ex-Partner gegenüber dem anderen unterhaltspflichtig, wird zur Berechnung des Unterhalts sein bereinigtes Nettoeinkommen herangezogen. Bereinigt heißt, dass zum Beispiel Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bereits abgezogen sind. 

Bei eheprägenden Schulden wird die monatliche Kreditrate, die der Ex-Partner nach der Trennung oder Scheidung weiterhin zahlt, ebenfalls vom verfügbaren Einkommen abgezogen. Der Unterhalt fällt für den anderen Partner dadurch niedriger aus. Schließlich hat er während der Ehe auch von dem Kredit profitiert.

FAQ: Häufige Fragen zum Kredit bei Scheidung

  • Welche Möglichkeiten habe ich für einen Kredit bei einer Scheidung?

    Wenn Sie allein den Kreditvertrag unterzeichnet haben, sind Sie auch nach einer Trennung oder Scheidung weiterhin allein dafür verantwortlich, den Kredit zurückzuzahlen. 

    Eine Ausnahme bilden sogenannte eheprägende Schulden: Wenn Sie mit dem Kredit beispielsweise einen neuen Fernseher für die gemeinsame Wohnung finanziert haben, haben beide Ehepartner davon profitiert. Diese Schulden müssen dann beide gemeinsam bezahlen.

    Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehegattin den Kreditvertrag unterzeichnet haben, haften Sie beide gegenüber der Bank. Sie können dann Folgendes tun:

    • den Kredit vorzeitig ablösen
    • den Kredit umschulden
    • einen der Ehepartner aus dem Kreditvertrag entlassen (Schuldhaftentlassung)
    • eine neue Person in den Kreditvertrag aufnehmen (Schuldnerwechsel)
    • einen Bürgen eintragen

    Die Bank muss jeder dieser Möglichkeiten zustimmen, sie ist dazu jedoch nicht verpflichtet.

  • Wir haben einen Hauskredit aufgenommen. Was können wir bei einer Scheidung tun?

    Wenn Sie gemeinsam einen Immobilienkredit aufgenommen haben, haben Sie bei einer Scheidung diese Möglichkeiten:

    • Ein Ehepartner kauft den Anteil des anderen Partners.
    • Beide verkaufen die Immobilie gemeinsam und lösen den Kredit ab.
    • Sofern baulich möglich, teilen Sie das Wohneigentum in zwei unabhängige Einheiten auf und bestätigen das durch eine notariell beglaubigte Teilungserklärung.
    • Sie vermieten die Immobilie und nutzen die Mieteinnahmen, um die monatlichen Kreditraten zu bezahlen.
    • Sie übertragen das Haus mit allen Rechten und Pflichten den gemeinsamen Kindern. Bei Minderjährigen muss das Vormundschaftsgericht zustimmen.
    • Sie fordern eine Teilungsversteigerung, wenn Sie sich nicht mit Ihrem Partner einigen können. Die Immobilie wird öffentlich versteigert, oftmals jedoch weit unter Marktwert.
  • Was sind die Vorteile einer Kreditumschuldung nach der Scheidung?

    Bei einer Kreditumschuldung kann einer der Ex-Partner oder beide einen neuen Kredit aufnehmen, um den alten Kredit abzulösen und die Restschuld schrittweise abzuzahlen. Dies kann vorteilhaft sein, wenn die neuen Konditionen, wie Laufzeit, Zinssatz und monatliche Raten, besser sind. Es ist jedoch wichtig, die Vertragsbedingungen des alten Kredits zu prüfen. Die Bank kann bei vorzeitiger Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.